Auf Anordnung des Amtsgerichtes vertreten unsere sozialpädagogischen Fachkräfte erwachsene Personen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten aufgrund von Krankheit und/oder Behinderung nicht mehr selbständig erledigen können.
Zu unseren Aufgaben gehören:
Im Sinne des Betreuungsgesetzes legen wir Wert auf größtmögliche Beibehaltung der Selbständigkeit und Erfüllung persönlicher Wünsche und Vorstellungen Beratung und Unterstützung in allen Betreuungsangelegenheiten
Häufig übernehmen Angehörige oder vertraute Personen die gesetzliche Betreuung. Darüber hinaus suchen wir engagierte Personen, die bereit sind, diese anspruchsvolle und vielseitige
Tätigkeit zu übernehmen.
Wir bieten ehrenamtlichen Betreuer/innen:
Unser zusätzliches Angebot:
Sie möchten für den Fall vorsorgen, in dem Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall keine Entscheidungen mehr für sich treffen können.
Schon heute haben Sie die Möglichkeit Ihre individuellen Wünsche festzulegen und können bestimmen, wer Sie in diesem Fall vertreten soll.
Wir helfen bei der Erstellung einer:
Judith Hartig
Dipl.-Sozialpädagogin (FH)
Sabine Schmatolla
Dipl. Sozialpädagogin (FH)
Doris Stenger
Dipl. Sozialpädagogin (FH)
Birgit Poths
Verwaltungsfachangestellte
Gefördert durch: