Der staatlich anerkannte Betreuungsverein (§ 14 BtOG)

Betreuungsvereine sind Kompetenzzentren zum Thema rechtliche Betreuung und Vorsorge. Sie informieren und beraten zu Vorsorgemöglichkeiten, schulen Ehrenamtliche und Angehörige, rechtliche Betreuerinnen und Betreuer und übernehmen rechtliche Betreuungen durch ihre beruflichen Mitarbeiter:innen.

 

Aktuell: Reform des Betreuungsrechts

Als anerkannter Betreuungsverein haben wir eine tragende Rolle bei der Umsetzung der Gesetzesreform. Bei unseren ausgeführten Betreuungen legen wir Wert auf Einhaltung der Standards.

 

Darüber sind wir für die Ausbildung der ehrenamtlichen Betreuer:innen zuständig. Wir bieten Ausbildung und Beratung im Sinne der Reform und stärken so die Qualität der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuungen.


1. Übernahme gesetzlicher Betreuungen (§ 16 BtOG)

Auf Anordnung des Amtsgerichtes vertreten unsere sozialpädagogischen Fachkräfte erwachsene Personen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten aufgrund von Krankheit und/oder Behinderung und/oder Alter nicht mehr selbständig erledigen können.


2. Gewinnung, Einführung, Beratung und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer:innen

Querschnittsaufgabe § 15BtOG

 

Häufig übernehmen vertraute Personen die gesetzliche Betreuung für eine Person. Darüber hinaus suchen wir als Betreuungsverein engagierte Menschen, die bereit sind, diese anspruchsvolle und vielseitige Tätigkeit im Rahmen eines Ehrenamtes zu übernehmen.


3. ehrenamtliche Angehörigenbetreuung

Querschnittsaufgabe § 15 BtOG

 

Häufig übernehmen Angehörige die gesetzliche Betreuung.


4. ehrenamtliche Mitarbeiter:innen

Querschnittsaufgabe § 15 BtOG

 

Wir sind immer auf der Suche nach Personen, die sich bei uns ehrenamtlich engagieren. Sie können Sich jederzeit bei uns melden, wenn Sie Sich für ein Ehrenamt engagieren möchten. Wir finden dann in einem gemeinsamen Gespräch heraus, wie Ihre Mitarbeit bei uns aussehen könnte und welcher Einsatz zu Ihnen passt.


5. Information und Beratung in Angelegenheiten der persönlichen Vorsorge

Querschnittsaufgabe § 15 BtOG

 

Sie möchten für den Fall vorsorgen, in dem Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall keine Entscheidungen mehr für sich treffen können.

Schon heute haben Sie die Möglichkeit Ihre individuellen Wünsche fest­zulegen und können bestimmen, wer Sie in diesem Fall vertreten soll.




Unsere Berater:innen

Anna Maier

Dipl. Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin (FH)

 

Isabel Reinhard

Dipl.-Sozialpädagogin (FH)

 

Lukas Rückert

Soziale Arbeit (B.A.)

 

Sabine Schmatolla

Dipl. Sozialpädagogin (FH)

Fachliche Leitung Betreuungsverein

 

Doris Stenger

Dipl. Sozialpädagogin (FH)

 

 

Verwaltung

Monika Figgé

Verwaltungsfachangstellte

 

Birgit Poths

Verwaltungsfachangestelle

Kontakt über

Betreuungsverein des

SkF e.V. Aschaffenburg

Erbsengasse 9

63739 Aschaffenburg

 

Telefon: +49(0)6021/27806

 

E-Mail: betreuung@skf-aschaffenburg.de

 



Gefördert durch: 



In Kooperation mit den Betreuungsbehörden der/des:

                                                                                               - Stadt Aschaffenburg

                                                                                               - Landkreis Aschaffenburg

                                                                                               - Landkreis Miltenberg